Mindestsicherung: Die neoliberale ÖVP-Front zeigt Risse

Vorarlbergs Soziallandesrätin "Greti" Schmid (ÖVP) meint zwar noch parteihörig, dass die zwölf (statt ursrpünglich vorgesehenen 14) Zahlungen einen Mindesstandard darstellen würden, denn jedes Land könne darüber hinaus Zuschüsse und Sonderzahlungen leisten. Laut Presse sagte die konservative Landesrätin Schmid: "In Vorarlberg werden wir sicher keine Verschlechterung machen." Doch darum geht es doch gar nicht. Es müssen Verbesserungen zur bestehenden Bettler-Regelung der Vorarlberger Sozialhilfe her.

Nun rührt sich aber auch endlich im ÖVP-Arbeitnehmerflügel der Widerstand gegen die Fortsetzung der neoliberalen Politik aus Zeiten von Schüssel und Grasser. Deren nagelneue Generalsekretärin Beatrix Karl plädiert nun ganz offen gegen den ÖVP-Finanzminister Pröll dafür, dass die Mindestsicherung wie ursprünglich von den Sozialdemokraten geplant 14 mal jährlich ausgezahlt werden soll. Dass die Mindestsicherung als soziale Hängematte interpretiert werden könnte, dagegen widerspricht sie ihren Parteifreunden aus der ÖVP überraschend couragiert.

Der ÖAAB wird sich zwar - wie immer - in der ÖVP nicht durchsetzen können. Aber immerhin arbeitet er einmal an einem Trainigs-Programm gegen die Verkrümmung seines Rückgrat. Dass dies auch oder gerade durch und mit einer Frau geschieht, das gibt doch zu Hoffnungen Anlass.

Dieses Selbtbewusstsein würde man gern auch der Vorarlberger Soziallandesrätin ans Herz legen. So schwer kann es doch auch für sie nicht sein, zu sehen und zu verstehen, dass diese Männerriege die Vorarlberg abgwirtschaftet hat und sie in der Vorarlberger Landesregierung nur als Feigenblatt für deren frauen- und kinderfeindliche Politik braucht.

Niemand erwartet von ihr, dass sie sich gegen diese verkarstete Politik der Herren Sausgruber und Egger durchsetzen kann, aber wenigstens einmal die Interessen der Frauen und Kinder wahrzunehmen, das darf man sich sehr wohl erwarten. Blinder Korpsgeist ist eine militiärische Qualität und als solche eigentlich eine Männerqualität. Diesen sollte sie wenigstens einmal nicht mit ihrer altmodischen Landhausherrenriege teilen. Read More......

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Falsche Hoffnungen in Dornbirn

Die Stadt Dornbirn hält nach einem VN-Bericht vom 14. Juli 2009 die Pläne über eine Verbindung vom Wallenmahd zur Autobahn noch unter Verschluss. Sie hat offensichtlich auch eine Variante auf Hohenemser Gebiet auf Höhe des Flugplatzes öHödurch das Naherholungsgebiet des Riedes untersuchen lassen. Das hätte sie sich sparen können. Die Hohenemser Stadtvertreter haben sich schon lange geschlossen gegen diese Dornbirner Variante auf Hohenemser Gebiet ausgesprochen. Die Dornbirner können die Verkehrsprobleme, die sie mit ihrer eigenen Raumplanung schaffen, nicht einfach auf Nachbargemeinden abwälzen. Sollte die Stadt Dornbirn tatsächlich auch nur im Entferntesten weiterhin eine Trasse durch das Emser Ried andenken, werden die Hohenemser Sozialdemokraten dieses Erholungsgebiet mit allen Kräften verteidigen und sich an die Spitze einer überparteilichen Bürgerinitiative zur Rettung des Riedes stellen. Diese Stellungnahme haben wir auch schon vor einem Jahr unserem Fraktionskollegen Stadtrat Gebhard Greber mitgeteilt. Wir hatten gehofft, dass sich durch unsere klare und frühe Antwort unnötige Kosten und falsche Hoffnungen der Dornbirner Bürger vermeiden ließen.

Elisabeth Märk

SPÖ-Stadträtin von Hohenems


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1. Wahlwerbung anders: SPÖ Vorarlberg unterstützt mit 10.000 Euro Nachhilfe

  1. Michael Ritsch fragt nach "System Grasser": Die Vorarlberger Spekulationsgeschäfte auf dem Prüfstand!
  2. Skandal: Vorarlbergs Schulen lassen am meisten Schüler durchfallen!
  3. Der Vorarlberger Armutsbericht steht HIER online!
  4. Unwürdige Wählertäuschung: Landeshauptmann Sausgruber nur noch hilfoser Zählkandidat

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PLUS steht für ein farbiges, blühendes, aufgeschlossenes und bürgernahes, für ein größeres Hohenems. Es steht auch für die Initiatoren der Initiative:

PARTEILOSE, UNABHÄNGIGE und SOZIALDEMOKRATEN für HOHENEMS

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SPÖ Vorarlberg spendet 10.000 Euro für bessere Noten und chancen unserer Kinder!

Mehr:Die Sozialdemokratische Partei Vorarlbergs geht unter ihrem agilen Vorsitzenden Michael Ritsch ganz und gar neue Wege. sie hat aus ihrem Wahlwerbebudget 10.000 Euro für die Bezahlung von Nachhilfestunden Vorarlberger schüler zur Verfügung gestellt. Wenn man bedenkt, wie viel Geld die Parteien für sinnlose Wahlwerbegeschenke - eigentlich alles sondermüll - ausgeben, dann ist das ein mutiger und richtiger schritt. freilich müsste man nur bei den Werbekosten im Landhaus etwas sparen und es stünde ein Vielfaches dieses Betrages für Kinder- und Schülerförderung zur Verfügung.

Vielleicht aber gelingt den Vorarlberger Sozialdemokraten damit der Durchbruch zu einem kinder- und bildungsfreundlicheren Vorarlberg. Dann rechnen sich die 10.000 Euro mindestens doppelt!

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Nachhilfe: Michael Ritsch – Initiative zeigt Wirkung
SPÖ spendiert 10.000 Euro für Nachhilfe Read More......

Das internationale Bild über Österreich


Ohne weitere Worte:

YouTube: Michael Mittermeier - Nazi Check



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Der Hohenemser Wasserschaden


Wasserschaden in den Hohenemser Stadtwerken. Am 23. April 2009 fand in der Hohenemser Stadtvertretung die Präsentation des Berichtes der ICG Infora GmbH über die Überprüfung des Projektes "Stadtwerke Hohenems" statt. Die Überprüfung, die keine solche war sondern vielmehr der Rechtfertigung und Verschleierung des ÖVP-Handelns dienen sollte, brachte aber doch unfreiweillig einiges zutage. So zum Beispiel, dass rund eine halbe Million Euro als "Sunk Costs" abzuschreiben sind.

Versunkener Hohenemser Steuerkuchen. "Sunk costs" war eines der am häufigsten verwendeten Worte in der Stadtvertretung - auch von denen, die kein Wort Englisch verstehen. Der Begriff aus dem Wörterbuch der Spekulanten ist aus dem Bericht entlehnt und erinnert irgendwie an die Zauberlehrlinge. Der Bericht wollte damit nicht mehr über die Verschwendung von einer runden halben Million Euro durch die Hohenemser ÖVP reden, sondern einfach das Geld der Hohenemser Steuerzahler für "versunken" erklären. So wie die Titanic untergegangen ist, so wie das berühmte Atlantis versunken ist. Eine halbe Million Euro einfach weggeblasen, verblasen. Damit soll das Verschulden und die Schlamperei der Hohenemser ÖVP verschleiert werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Wikipedia definiert Sunk costs so: Sunk costs (deutsch: versunkene Kosten), oft auch als irreversible Kosten bezeichnet, sind betriebswirtschaftliche Kosten, die bereits in der Vergangenheit entstanden sind, d. h. bereits zu Auszahlungen geführt haben oder deren gegenwärtiges oder zukünftiges Anfallen durch vergangene Entscheidungen unwiderruflich festgelegt ist. Ihr zentrales Merkmal ist, dass sie in der Gegenwart und in der Zukunft nicht mehr beeinflusst werden können - daher die Bezeichnung "versunken". Da "sunk costs" unabhängig davon bestehen, welche Alternative ein Entscheidungsträger wählt, dürfen sie bei einer rationalen Entscheidung zwischen Handlungsalternativen keine Berücksichtigung finden und stellen somit entscheidungsirrelevante Kosten dar.

Teurer Waschgang für "Persilschein". Die Hohenemser Oppostiionsparteien hatten eine Überprüfung durch den Rechnungshof gefordert. Eine solche Überprüfung wäre kostenlos und vor allem unabhängig gewesen. Dieser "Waschgang" durch eine pirvate Institution, der Persilschein "Sunk costs" hat aber nur neuerlich Kosten verursacht und wird zu einer weiteren Erhöhung des Wasserpreises in Hohenems führen. Denn das Vorarlberger Wassergebührenrecht kennt keine "versunkene Kosten" sondern das Land Vorarlberg hat den Gemeinden ermöglicht, die Gebühren bis zum Doppelten des finanziellen Jahreserfordernisses festzusetzen und damit immer noch als "gemeinnützig" zu gelten. Damit kommen saftige Wassergebührenerhöhungen auf die Bürger von Hohenems noch jahrelang zu.

Schadenersatz von den ÖVP-Mandataren einklagen? Freilich besteht noch die Möglichkeit, den Schaden bei den Verantwortlichen ÖVP-Mandataren einzuklagen: Denn wer grob fahrlässig oder gar gegen besseres Wissen vorsätzlich seine Hand bei Abstimmungen für die unausgegorenen und kostspieligen Wasserpläne der ÖVP hebt, der hat dafür auch zu haften. Eine solche Entscheidung ist kein privater Spaß und auch keiner der ÖVP. Warum sollten deswegen die Bürger zum Handkuss kommen?

Wasser steht bis zum Hals. Nicht zu vergessen, dass zu diesem "Wasserschaden" auch der vom Landeskontrollamt bereits gerügte Schaden von 600.000 Euro kommt, der im Hohenemser Jüdischen Viertel von der Hohenemser ÖVP angerichtet wurde. Lange wird auch das Land Vorarlberg nicht mehr zuschauen können ohne selber in eine Haftungsfrage zu schlittern. Auch ihr steht das Hohenemser Wasser schon bis zum Hals: Denn die Hohenemser ÖVP braucht bis zu den nächsten Gemeindewahlen einen Sachwalter. Jedem Bürger, der so fahrlässig handeln würde, würde man einen solchen von Amts wegen beigeben.

Mehr:
Stadtwerke-Prüfung: ÖVP hat eine halbe Million Euro Hohenemser Geld unwiederbringlich versenkt! Read More......

18. Mai 09 in der Spielboden-Kantine: Was brauchen die Pflegekräfte?


Seit Jahren wird die Pflege alter und hilfsbedürftiger Menschen in Vorarlberg heiß diskutiert. Mängel, Missstände und Skandale machen Schlagzeilen. Betroffene und Angehörige schweigen oft aus Angst, nicht selten versagen die Führungskräfte in den Heimen. Wie aber geht es jenen Menschen, für die Pflege Berufung und Beruf ist, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, sich in den Dienst zu stellen? Was aber brauchen die Pflegekräfte in Zeiten knapper werdender Finanzen von ihren Vorgesetzten, den privaten oder öffentlichen Heimträgern und der Politik?
Wie gelingt es, deren Engagement, Idealismus und Motivation zu erhalten? Was unterstützt sie?

denkbar: Was brauchen die Pflegekräfte?

Montag, 18. Mai 2009
Spielboden-Kantine in Dornbirn, 19.00 Uhr
Einlass ab 18.00 Uhr

Nach dem Impulsreferat der namhaften Innsbrucker Pflegeexpertin Helga Stabentheiner werden wir diese Fragen am Podium diskutieren.

TeilnehmerInnen:
  • Helga Stabentheiner, Innsbruck, FUTURE-Trainerin und langjährige Heimleiterin, entwickelte das Modell der „Wahrnehmenden Pflege“
  • Dr. Gabi Sprickler-Falschlunger, Dornbirn, prakt. Ärztin und SPÖ-Stadträtin
  • Astrid Diem, DGKS , Dornbirn
  • Christa Schrammel, DGKS, stellv. Leiterin der Gesundheits- und Krankenpflegeschule Feldkirch
  • Manfred Zumtobel, Geschäftsführer Benevit
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Neues Buch aus Hohenems: Tage der Utopie 2009

Vom Montag, 20. bis Sonntag, 26. April 2009 fanden im Bildungshaus St. Arbogast die "Tage der Utopie - Entwürfe für eine gute Zukunft Vorträge, Dialoge, neue Musik" statt. Dazu ist im renommierten Hohenemser Bucher-Verlag ein Sammelband der Beiträge erschienen.

Mehr auf www.emserchronik.at Read More......

EU-Gericht: "BUDWEISER" bleibt Budweiser


Im Jahr 1996 beantragte die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung des Wortzeichens "BUDWEISER" als Gemeinschaftsmarke für folgende Waren: "Bier, Ale, Porter, alkoholische und alkoholfreie Malzgetränke".

Die tschechische Brauerei Budějovický Budvar erhob Widerspruch gegen die Eintragung der Gemeinschaftsmarke, der sich gegen sämtliche angemeldeten Waren richtete. Zur Begründung ihres Widerspruchs machte Budějovický Budvar ältere, für Bier eingetragene internationale Marken und Ursprungsbezeichnungen geltend, die den Begriff "Budweiser" enthielten.

Das HABM wies die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke von Anheuser-Busch mit der Begründung zurück, dass die Anmeldemarke mit der u. a. in Deutschland und Österreich geschützten älteren internationalen Wortmarke BUDWEISER identisch sei. Das HABM stellte fest, dass die in der Markenanmeldung der amerikanischen Brauerei genannten Waren mit den von der älteren Marke umfassten Waren "Biere aller Art" größtenteils identisch seien. Angesichts der Markenidentität und der offensichtlichen Ähnlichkeiten zwischen den in Rede stehenden Waren gab das HABM dem Widerspruch der tschechischen Brauerei auch in Bezug auf alkoholfreie Malzgetränke statt.

Das Gericht stellte fest, dass Budějovický Budvar Werbeanzeigen und Rechnungen vorlegen konnte, die die ältere Marke enthalten und im Hinblick auf die Vermarktung von Bier innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veröffentlichung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke von Anheuser-Busch an Kunden in Deutschland und Österreich gerichtet waren. Es ist der Auffassung, dass diese Werbeanzeigen und Rechnungen den Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marke durch die tschechische Brauerei darstellen. Folglich hat Budějovický Budvar diese Marke zu Recht geltend gemacht, um der Eintragung der von Anheuser-Busch angemeldeten Marke insbesondere für Bier zu widersprechen.

Zu den alkoholfreien Malzgetränken schließlich führt das Gericht aus, dass die Anmeldung von Anheuser-Busch auch im Hinblick auf diese Waren zurückzuweisen ist, da sie den von der älteren Marke umfassten Waren "Biere aller Art" ähnlich sind. In diesem Zusammenhang merkt das Gericht an, dass die Beschreibung "Biere aller Art" auch alkoholfreies Bier einschließt, bei dem es sich definitionsgemäß um ein alkoholfreies Malzgetränk handelt.

Eine solche Ähnlichkeit führt zu einer Verwechslungsgefahr bei den deutschen und österreichischen Verbrauchern, die glauben könnten, dass unter der Marke BUDWEISER verkaufte alkoholfreie Getränke denselben Ursprung haben wie Bier, das unter der Marke BUDWEISER verkauft wird.


Mehr:
Rechtssache T-191/07 Read More......

EU-Ombudsmann rügt EU-Betrugsbekämpfung (OLAF)


Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kritisiert, weil es in einer Untersuchung den Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht respektiert hat. Ein britischer Unternehmensberater hatte sich zuvor beschwert, OLAF habe Briefe an seine früheren und aktuellen Arbeitgeber geschickt, die den Eindruck vermittelten, er sei für schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Rahmen von EU-Projekten verantwortlich. Dies habe seinen Ruf ernsthaft beschädigt.

OLAF antwortete, es sei in den Briefen nur um Informations-Anfragen gegangen und nicht um Verdachtsmomente gegen den Beschwerdeführer. Der Ombudsmann stellte jedoch fest, dass OLAF in den Briefen tatsächlich belastende Formulierungen benutzte. Seiner Meinung nach versäumte es OLAF, den Grundsatz der Fairness, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die Unschuldsvermutung zu respektieren.

Der Fall. Im April 2006 beschwerte sich ein britischer Unternehmensberater, der für verschiedene Firmen an EU-Projekten mitarbeitete, beim Ombudsmann über OLAF. OLAF habe ihn in Briefen an seine früheren und aktuellen Arbeitgeber schwerwiegender Unregelmäßigkeiten beschuldigt, die er als Gruppenleiter bei EU-Projekten begangen haben soll. Er erklärte, OLAF habe seinen Ruf beschädigt und seine Chancen auf Weiterbeschäftigung in dem Bereich verringert. Außerdem habe OLAF ihn nicht über die Untersuchung gegen ihn informiert.

OLAF erklärte, es habe anonyme Vorwürfe gegen den Beschwerdeführer wegen möglicher Unregelmäßigkeiten im Rahmen von EU-Projekten, an denen er beteiligt war, erhalten. OLAF habe daraufhin eine formelle Untersuchung eröffnet und Briefe versandt, um weitere Informationen zu erhalten. OLAF betonte, in seiner Untersuchung sei der Grundsatz der Fairness voll und ganz respektiert worden.

Der Ombudsmann erkannte an, dass OLAF Information von Dritten einholen muss, um Untersuchungen durchzuführen. OLAF sei jedoch, wie alle anderen öffentlichen Behörden auch, verpflichtet, bei solchen Anfragen die Unschuldsvermutung zu respektieren. Der Ombudsmann stellte fest, dass die Briefe darlegten, OLAF besitze bereits Belege, denen zufolge der Beschwerdeführer schwerwiegende Unregelmäßigkeiten begangen habe. Diese Formulierung war weder erforderlich noch verhältnismäßig. Dem Ombudsmann zufolge hatte OLAF die Grundsätze der Fairness und Unparteilichkeit und vor allem die Unschuldsvermutung nicht respektiert.

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Decision of the European Ombudsman closing his inquiry into complaint 1748/2006/JMA against OLAF Read More......

Claudia Schmied vereinbart Maßnahmenpaket für den islamischen Religionsunterricht


Unterrichtsministerin Claudia Schmied hat mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft umfassende Überprüfungen vereinbart und ein Bekenntnis zur Demokratie und den Menschenrechten bekommen.
Aufgrund der aktuellen Studie über die politischen Einstellungen islamischer Religionslehrer hat Bildungsministerin Claudia Schmied am Montag mit dem Präsidenten der islamischen Glaubensgemeinschaft, Anas Schakfeh, Gespräche über das weitere Vorgehen der Glaubensgemeinschaft und der Bundesregierung geführt. Die Glaubensgemeinschaft hat ein klares Bekenntnis zur Demokratie und den Menschenrechten abgelegt und sich zu enger Kooperation bereit erklärt.

Fünf-Punkteprogramm. Die Glaubensgemeinschaft hat sich auf Basis der Gespräche zur Durchführung eines 5-Punkte-Programms in Kooperation mit dem Bildungsministerium verpflichtet:

1.) Mit kommendem Schuljahr werden auf Wunsch des Ministeriums mit allen islamischen Religionslehrern neue Dienstverträge abgeschlossen. In diesen Verträgen werden in einer Präambel die Werte der Demokratie, der Menschenrechten und der Verfassung verbindlich festgeschrieben. Die staatsbürgerliche Erziehung ist zu fördern.

2.) Die Glaubensgemeinschaft hat zugesagt, jedem Lehrer, der sich nachgewiesen von demokratischen Werten oder den Menschenrechten distanziert, sofort die Unterrichtserlaubnis zu entziehen.

3.) Bis Ende April soll ein neuer Lehrplan, der modernen Qualitätskriterien und Unterrichtszielen entspricht, in Kraft treten.

4.) Die Glaubensgemeinschaft wird alle Schulbücher und alle Lehrmaterialien bis Ende April überprüfen. Kein Schulbuch oder Lehrmaterial darf von den Grundwerten der Verfassung oder den Menschenrechten abweichen. Die Überprüfung wird von einem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat durchgeführt.

5.) Die Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht werden in Zukunft jedes Semester einen umfassenden Tätigkeitsbericht an das Unterrichtsministerium übermitteln. Der erste Bericht wird bis 12. Februar vorliegen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen setzt das Unterrichtsministerium folgende Schritte:

1.) Die Landesschulräte sowie der Stadtschulrat für Wien werden bis Ende April umfassende Prüfungen der Deutschkenntnisse der islamischen Religionslehrer durchführen. Jedem Lehrer, der nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt, wird die Unterrichtserlaubnis entzogen.

2.) Die Schulaufsicht führt auf Basis der Möglichkeiten der allgemeinen schulrechtlichen Bestimmungen eine Schwerpunktprüfung des islamischen Religionsunterrichts durch: Bis Ende April sollen Direktoren, Bezirksschulinspektoren und Landesschulinspektoren folgende Überprüfungen durchführen:

• Überprüfung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.

• Überprüfung der Einhaltung des Schulunterrichtsrechtes (etwa hinsichtlich des Einsatzes von Erziehungsmitteln und anderer schulrechtlicher Vorschriften wie etwa Frühwarnsystem, Führung der Amtsschriften, Einhaltung der Jahresplanung, Anwesenheit).

• Kontrolle der eingesetzten Unterrichtsmittel.

• Beobachtung der Integration der islamischen Religionslehrer in den Lehrkörper und in das schulische Geschehen.

• Überprüfung der Einhaltung der Wertvorstellungen, die für die österreichischen Schulen gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG unbeschadet der Autonomie der Religionsgesellschaft in Fragen der Glaubenslehre allgemein verbindlich sind.

3.) Das Ministerium legt für Religionslehrer verbindliche formale Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in den Lehrberuf fest. Personen, die als Bundes- oder Pflichtschullehrer eingestellt werden wollen, müssen den Abschluss eines Studiengangs an einer Pädagogischen Hochschule oder eines Universitätsstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildung innerhalb der EU vorweisen.


Link/Quelle:
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