Chaostage bei den Hohenemser Stadtwerken?

Im Hohenemser Rathaus geht es drunter und drüber. Schwarze Chaostage sind angesagt. Nun versuchen die Oppositionsparteien (ohne Grüne) wieder Ordnung in die Hohenemser Stadtverwaltung zu bringen und haben - damit nicht wieder der Stadt ein gewaltiger Schaden entsteht - den Dornbirner Bezirkshauptmann eingeschalten.

Stv. Bernhard Amann
Im Sohl 1
6845 Hohenems
0664-3402010

An Herrn
Bezirkshauptmann
Dr. Johann Mathis
Klaudiastraße 2
6850 Dornbirn 1. 9. 2008


Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann!

Folgende Hohenemser Mandatar_innen erheben Aufsichtsbeschwerde in der Causa "Stadtwerke Hohenems GmbH":

STR Elisabeth Märk, SPÖ

Stv. Dr. Arnulf Häfele, SPÖ, Mitglied des Prüfungsausschusses
Stv. Em. Monika Drexel, SPÖ Ersatzmitglied des Prüfungsausschusses
Stv. Friedrich Dold, FPÖ, Mitglied des Prüfungsausschusses
Stv. Erika Heidinger, ULH
Stv. Bernhard Amann, Emsige, Obmann des Prüfungsausschusses

Am 18. Dezember 2007 hat die Stadtvertretung in der öffentlichen Sitzung unter anderem Folgendes beschlossen:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Holding = Stadtwerke Hohenems GmbH, in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer Stammeinlage von € 35.000.- zu gründen“

„In dem Beirat der Stadtwerke Hohenems GmbH werden entsendet: Der/die Finanzreferentin, der/die Stadtamtsdirektorin, der/die Gruppenleiterin Finanzabteilung, der Obmann/die Obfrau des Prüfungsausschusses sowie ein/e durch den Stadtrat nominierte Fachperson.“

Durch eine an den Obmann gerichtete Einladung zu einer Sitzung des Beirats Hohenems Betriebs GmbH der Stadtwerke Hohenems Holding GmbH wurde uns bekannt, dass die Stadtwerke Hohenems Holding GmbH am 1. August 2008 unter FN 314157x im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch eingetragen wurde. Da weder beim vorgesehenen Beirat des Prüfungsausschusses noch den anderen Fraktionen und auch nicht der Stadtvertretung ein Gesellschaftsvertrag übergeben wurden, haben wir uns diesen über das Firmenbuch besorgt. Gleichzeitig haben wir festgestellt, dass das Land Vorarlberg am 25.03.2008 die Zustimmung erteilt hat.

Der Gesellschaftsvertrag enthält wesentliche Punkte, die in der Stadtvertretung nicht beschlossen wurden. Es sind dies unter anderem:

Punkt II des Vertrages:

Die Gesellschaft könnte Vermögen aller Art erwerben, besitzen und verwalten.
Eine Tochtergesellschaft ohne Zutun der Stadtvertreter auch mit Dritten gründen und dieser die Verwaltung des Bereichs Wasser zu übertragen.
Durch die weitere Ausgliederung können alle Kontrollrechte der Stadtvertretung ausgeschaltet werden.
Weiters könnte sich die Gesellschaft an anderen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sowie deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen.

Punkt IV des Vertrages:

Im Beschluss der Stadtvertretung ist nicht vorgesehen, dass nur die Hälfte des Stammkapitals einbezahlt wird (nebenbei: auch die Einzahlung des halben Stammkapitals ist unseres Wissens im Budget nicht vorgesehen).

Punkt VI des Vertrages:

Die Stadtvertretung hat nicht beschlossen, die Geschäftsführer an die Weisungen des Beirates zu binden.

Punkt VII des Vertrages:

Es war nie Gegenstand einer Diskussion in der Stadtvertretung, dass ein auf unbestimmte Zeit nominierter Beirat ohne Nennung von Gründen wieder abberufen werden kann und notfalls der Beirat reduziert werden kann.
Der Katalog der Zuständigkeiten des Beirates bedarf einer Überarbeitung. Es ist nicht einzusehen, dass z.B. den Geschäftsführern freie Hand bei der Entlohnung ihrer Mitarbeiter gegeben wird (insgesamt umfasst der Servicebereich Wasser neben den vorgesehenen beiden Geschäftsführern nur 7 Personen), Geschäfte zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Beirates nicht ähnlichen Regeln wie Geschäften zwischen der Gesellschaft und einem Aufsichtsrat geregelt werden und der Beirat mit Vermögen der Bürger Geschäfte tätigen kann, die über die Erfordernisse eines Versorgungsbetriebes hinausgehen (auf die notwendige Einschränkung in Punkt II des Vertrages wird in diesem Zusammenhang verwiesen).

Punkt VIII des Vertrages:

Durch die Erklärung, dass Beiratsbeschlüsse als Gesellschafterbeschlüsse gelten, wird die Stadtvertretung völlig entmachtet. Solange der Bürgermeister Finanzstadtrat ist und dem Beirat zwei Mitglieder anzugehören haben, die seinen Weisungen unterliegen, hat der Bürgermeister praktisch alle Machtbefugnisse in seiner Hand.

Punkt IX des Vertrages:

Es ist unser Wunsch und hoffentlich auch vieler anderer Stadtvertreter, dass Geschäftsanteile nicht teilbar und veräußerbar sind oder nur mit einer Mehrheit, die über der 75% Marke liegt.


Wir sind der Auffassung, dass der Beschluss der Gemeindevertretung dem Bürgermeister eine unzulässige Blankovollmacht erteilt hat und für wesentliche Vertragsinhalte die Willensbildung der Stadtvertretung nicht vorliegt. Die Landesregierung hätte bei Kenntnis des Umstandes, dass der vollständige Vertrag von der Stadtvertretung nicht beschlossen wurde, die Zustimmung zur Blankovollmacht nicht erteilen dürfen.

Wir beantragen daher, die Zustimmung der Landesregierung rechtlich zu prüfen und für den Fall, dass sie einer objektiven Prüfung nicht stand hält, dafür zu sorgen, dass die Zustimmung widerrufen und der Eintragung im Firmenbuch die Voraussetzung entzogen wird.

Gleichzeitig ersuche wir Sie, die Gründung einer Tochtergesellschaft, die derzeit vom Bürgermeister betrieben wird, bis zur Klärung der Rechtslage zu stoppen. Als Beweis dafür, dass seitens der Stadtwerke Hohenems Holding GmbH Aktivitäten in diese Richtung gesetzt werden, übersenden wir ein Fax mit der Einladung zur 1. Sitzung des Beirats der Stadt Hohenems Betriebs GmbH bei. Es handelt sich logischerweise um die Sitzung des Beirats der Stadtwerke Hohenems Holding GmbH.

Die Verantwortung für die Gebührenfestsetzung im Bereich des Wassers liegt bei der Stadtvertretung. Sie hat damit gleichzeitig die Verantwortung, dass die Wasser- und Abwasserversorgung wirtschaftlich und zweckmäßig erfolgt. Diese Voraussetzung kann sie nicht erfüllen, wenn ihr die Einflussnahme und Kontrolle für diese Bereiche völlig entzogen wird.

Wir ersuchen Sie daher, sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann, um ehemöglichste Prüfung, da bereits in der kommenden Woche am 9. September 08 diese Causa in der Stadtvertretung behandelt wird.

mit freundlichen Grüssen für die Unterzeichner_innen:

Stv. Bernhard Amann